Liedtexter oder Textdichter ist jemand, der den Text für ein kurzes gesungenes Musikstück schreibt. Die Bedeutung für ein solches gemeinsames Werk spiegelt sich in der Begrifflichkeit der GEMA wider. Diese unterscheidet grundsätzlich zwischen Textdichter und Komponist als Urheber eines Werkes, die beide im mechanischen Recht (Tonträger) je zur Hälfte und beim Aufführungsrecht im Verhältnis 1: 2 an der Auswertung beteiligt sind. Ihre Anteile können sie aber mit einer Zusatzregelung einvernehmlich abweichend vereinbaren.
Liedtexter oder Textdichter ist jemand, der den Text für ein kurzes gesungenes Musikstück schreibt. Die Bedeutung für ein solches gemeinsames Werk spiegelt sich in der Begrifflichkeit der GEMA wider. Diese unterscheidet grundsätzlich zwischen Textdichter und Komponist als Urheber eines Werkes, die beide im mechanischen Recht (Tonträger) je zur Hälfte und beim Aufführungsrecht im Verhältnis 1: 2 an der Auswertung beteiligt sind. Ihre Anteile können sie aber mit einer Zusatzregelung einvernehmlich abweichend vereinbaren. Wie bei der GEMA wird der Begriff Textdichter auch beim „Verband Deutscher Musikschaffender“ ausdrücklich verwendet.