Solche Gebäude haben eine abschliessbare Tür, um in besonderen Fällen Personen den Zutritt zu verwehren. Hierzu zählen bspw. die endgültige Schließung bei einer Geschäftsaufgabe, die Schließung an gesetzlichen Feiertagen, bei einer Inventur oder im Fall, dass der einzige Angestellte (bspw. Inhaber) krank ist.
Solche Gebäude haben eine abschliessbare Tür, um in besonderen Fällen Personen den Zutritt zu verwehren. Hierzu zählen bspw. die endgültige Schließung bei einer Geschäftsaufgabe, die Schließung an gesetzlichen Feiertagen, bei einer Inventur oder im Fall, dass der einzige Angestellte (bspw. Inhaber) krank ist.