Leichtkrafträder sind Motorräder mit bis zu 125 ccm Hubraum und einer Leistung von nicht mehr als 15 PS/11 kW. Sie dürfen mit Fahrerlaubnisklasse A1 gefahren werden. Deshalb sind sie bei allen beliebt, die die Fahrerlaubnisklasse A nicht oder noch nicht haben. Dies sind insbesondere Jugendliche im Alter von 16 bis 18 und Pkw-Fahrer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erhalten haben. Seit 2012 müssen Fahrer unter 18 Jahren ihr Motorrad nicht mehr auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h drosseln lassen. 125er über 15 PS/11 kW erfordern die Fahrerlaubnisklasse A.
Leichtkrafträder sind Motorräder mit bis zu 125 ccm Hubraum und einer Leistung von nicht mehr als 15 PS/11 kW. Sie dürfen mit Fahrerlaubnisklasse A1 gefahren werden. Deshalb sind sie bei allen beliebt, die die Fahrerlaubnisklasse A nicht oder noch nicht haben. Dies sind insbesondere Jugendliche im Alter von 16 bis 18 und Pkw-Fahrer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erhalten haben. Seit 2012 müssen Fahrer unter 18 Jahren ihr Motorrad nicht mehr auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h drosseln lassen. 125er über 15 PS/11 kW erfordern die Fahrerlaubnisklasse A. Bis vor einigen Jahren waren für Leichtkrafträder nur 80 ccm Hubraum erlaubt, daher werden sie mitunter noch heute fälschlich als "80er" bezeichnet.