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AttributesValues
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  • Fair Value
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  • Der Fair Value (deutscher Fachbegriff: beizulegender Zeitwert, wörtlich übersetzt faierer Wert) ist der Betrag, zu dem sachverständige und vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu tauschen bzw. eine Verbindlichkeit zu begleichen. Er wird nach IFRS und US-GAAP als wichtiger Begriff im Zusammenhang mit einem marktnahen Wertansatz verwendet. Bei einer Bewertung eines Vermögensgegenstandes mit seinem Fair Value ist folgendes Grundlegendes zu beachten:
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  • Der Fair Value (deutscher Fachbegriff: beizulegender Zeitwert, wörtlich übersetzt faierer Wert) ist der Betrag, zu dem sachverständige und vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu tauschen bzw. eine Verbindlichkeit zu begleichen. Er wird nach IFRS und US-GAAP als wichtiger Begriff im Zusammenhang mit einem marktnahen Wertansatz verwendet. Grundsätzlich kann der Fair Value als Marktwert interpretiert werden, falls ein solcher für die betreffenden Vermögenswerte existiert. Er ergibt sich z.B. bei börsengängigen Wertpapieren aus ihrem aktuellen Börsenkurs, bei nicht börsengängigen Wertpapieren aus einer Schätzung aufgrund des Börsen- oder Marktpreises vergleichbarer Papiere, bei Fertigerzeugnissen und Handelswaren aus ihrem Verkaufspreis abzüglich der Verkaufskosten und einer üblichen Gewinnspanne und bei Pensionsverpflichtungen aus ihrem Barwert. Als Fair Value eines Anlageguts (engl.: asset) oder einer Verbindlichkeit (engl.: liability) wird derjenige Wertbetrag bezeichnet, bei dem zwei voneinander unabhängige Parteien mit Sachverstand und Abschlusswille bereit wären, das Gut zu kaufen/verkaufen bzw. die Schuld zu begleichen. Die Bewertung nach dem Fair Value Prinzip bedeutet allgemein, Vermögensgegenstände oder Schulden mit dem marktüblichen Wert in der Bilanz anzusetzen und nicht etwa mit einem anderen Wert, wie dem Substanzwert oder dem Anschaffungswert. Das deutsche Handelsgesetzbuch kennt in diesem Zusammenhang bereits Wertmaßstäbe wie den Wiederbeschaffungswert. Bei einer Bewertung eines Vermögensgegenstandes mit seinem Fair Value ist folgendes Grundlegendes zu beachten:
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