Einwände und Beschwerden gegen die Hausordnung oder Mitmieter werden vom Hausmeister persönlich einmal jährlich am 30. Februar entgegengenommen. gez. Krause
Einwände und Beschwerden gegen die Hausordnung oder Mitmieter werden vom Hausmeister persönlich einmal jährlich am 30. Februar entgegengenommen. gez. Krause