Wichtig ist für die Klausurbearbeitung aber, dass die Grundstruktur
Obersatz – einschlägige Norm bzw. Rechtslage – Subsumtion – Ergebnis
gewahrt wird. Insbesondere auf die Formulierung der Obersätze zu den Hauptprüfungsabschnitten sollte größtmögliche Sorgfalt verwandt werden.