Der Tontechniker bediente im ursprünglichen Berufsbild technische Einrichtungen, die zur Schallaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe (Tontechnik) dienen. Er oder sie galt als der/die Zuarbeiter (in) für die Tonregie: dem Toningenieur bzw. Tonmeister. Die Berufsbezeichnung Tontechniker ist in Deutschland nicht geschützt.
Der Tontechniker bediente im ursprünglichen Berufsbild technische Einrichtungen, die zur Schallaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe (Tontechnik) dienen. Er oder sie galt als der/die Zuarbeiter (in) für die Tonregie: dem Toningenieur bzw. Tonmeister. Die Berufsbezeichnung Tontechniker ist in Deutschland nicht geschützt.