Das politische System des isländischen Wikingerreichs ist eine parlamentarische Republik. Das wichtigste Gesetzeswerk stellt die isländische Verfassung dar. Die Legislative bildet das Althing und der Wikingerrat, die Exekutive der Präsident und die Regierung und die Sýslamaður. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident, er wird von den Sýslumaður im Wikingerrat gewählt. Die eigentlichen Regierungsgeschäfte führt der isländische Premierminister. Die Judikative ist zweistufig ausgebildet. Die untere Ebene bilden die Bezirksgerichte, die obere Ebene das Obergericht Hæstiréttur, der oberste Gerichtshof, das auch als Verfassungsgericht fungiert. Das ÍVR erreicht auf dem Demokratieindex der Zeitschrift The Economist den 3. Platz.
Das politische System des isländischen Wikingerreichs ist eine parlamentarische Republik. Das wichtigste Gesetzeswerk stellt die isländische Verfassung dar. Die Legislative bildet das Althing und der Wikingerrat, die Exekutive der Präsident und die Regierung und die Sýslamaður. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident, er wird von den Sýslumaður im Wikingerrat gewählt. Die eigentlichen Regierungsgeschäfte führt der isländische Premierminister. Die Judikative ist zweistufig ausgebildet. Die untere Ebene bilden die Bezirksgerichte, die obere Ebene das Obergericht Hæstiréttur, der oberste Gerichtshof, das auch als Verfassungsgericht fungiert. Das ÍVR erreicht auf dem Demokratieindex der Zeitschrift The Economist den 3. Platz.