Gesamt-SS, Begriff aus der Zeit des Dritten Reiches. Der Term entstand nach dem August 1934, als es zur klassischen Teilung der SS nach ihren Aufgabenbereichen kam: 1.
* Reichsführung-SS 2.
* Allgemeine SS einschließlich der Reiter-SS (privatrechtlicher Vereinsstatus) 3.
* SS-Verfügungstruppe (Wehrmachtsähnlich) 4.
* SS-Totenkopfverbände (Polizeiähnlich) Nach 1940 wurden die SS-Verfügungstruppe und die Totenkopfverbände zur Waffen-SS zusammengeschlossen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Gesamt-SS als verbrecherische Organisation verboten.
Gesamt-SS, Begriff aus der Zeit des Dritten Reiches. Der Term entstand nach dem August 1934, als es zur klassischen Teilung der SS nach ihren Aufgabenbereichen kam: 1.
* Reichsführung-SS 2.
* Allgemeine SS einschließlich der Reiter-SS (privatrechtlicher Vereinsstatus) 3.
* SS-Verfügungstruppe (Wehrmachtsähnlich) 4.
* SS-Totenkopfverbände (Polizeiähnlich) Nach 1940 wurden die SS-Verfügungstruppe und die Totenkopfverbände zur Waffen-SS zusammengeschlossen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Gesamt-SS als verbrecherische Organisation verboten.