Nein, sexuelle Beziehungen unter leiblichen Geschwistern sind in Deutschland auch nicht legal, wenn es sich um Geschwister mit gleichem Geschlecht handelt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 173 Abs. II StGB. Dort ist für Geschwister der Satz 2 maßgeblich. Jedoch wird gemäß § 173 Abs. III StGB keine Strafe verhängt, wenn die Geschwister im Falle des Beischlafs noch nicht volljährig waren. Kategorie:Sexualität Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen
Nein, sexuelle Beziehungen unter leiblichen Geschwistern sind in Deutschland auch nicht legal, wenn es sich um Geschwister mit gleichem Geschlecht handelt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 173 Abs. II StGB. Dort ist für Geschwister der Satz 2 maßgeblich. Jedoch wird gemäß § 173 Abs. III StGB keine Strafe verhängt, wenn die Geschwister im Falle des Beischlafs noch nicht volljährig waren. Kategorie:Sexualität Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen