Das Recht am eigenen Bild ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht; jeder darf selbst bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder der eigenen Person veröffentlicht werden (§ 22 KunstUrhG).
Das Recht am eigenen Bild ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht; jeder darf selbst bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder der eigenen Person veröffentlicht werden (§ 22 KunstUrhG).