Das Bundesgericht (Bitterfeld) ist letzte Instanz für Rechts- und Linksmittel in allen Angelegenheiten der deutschen ordentlichen und unordentlichen Gerichtsbarkeit. (Eigentlich ist die oberste Instanz das Leibgericht, welches sich allerdings nur mit Fällen außerordentlicher Gewichtung befasst). Es entscheidet in Zivilverfahren über nervige Urteilsschelten gegen Sprüche der Oberlandesgerichte, in Strafsachen über querulantische Appellationen gegen Bescheide der Land- und Luftgerichte. Eine Sonderzuständigkeit hat es darüber hinaus gem. § 132.476 III S. 1 2. HS a.E. Einführungsgesetz zum Preußischen Allgemeinen Landrecht (EALR) als Sondergericht zur Abschmetterung von beckmesserischen Beschwerden gegen scharfrichterliche Todesurteile.
Das Bundesgericht (Bitterfeld) ist letzte Instanz für Rechts- und Linksmittel in allen Angelegenheiten der deutschen ordentlichen und unordentlichen Gerichtsbarkeit. (Eigentlich ist die oberste Instanz das Leibgericht, welches sich allerdings nur mit Fällen außerordentlicher Gewichtung befasst). Es entscheidet in Zivilverfahren über nervige Urteilsschelten gegen Sprüche der Oberlandesgerichte, in Strafsachen über querulantische Appellationen gegen Bescheide der Land- und Luftgerichte. Eine Sonderzuständigkeit hat es darüber hinaus gem. § 132.476 III S. 1 2. HS a.E. Einführungsgesetz zum Preußischen Allgemeinen Landrecht (EALR) als Sondergericht zur Abschmetterung von beckmesserischen Beschwerden gegen scharfrichterliche Todesurteile. Das Bundesgericht hat nur eine eingeschränkte Prüfungskompetenz für aufgrund von Landesrecht ergangene Entscheidungen. Es prüft in diesen Fällen nur, ob der angefochtene Spruch der Vorinstanz ein ausgesprochen dummer Spruch war. Gegen Entscheidungen des Bundesgerichtes ist in Einzelfällen das Rechtsmittel des nörglerischen Widerspruchs vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. In Einzelfällen hat die US-Army krasse Verstöße gegen Menschenrechte durch eine Invasion geahndet.