miniatur|220px|Gemeinsamkeit besteht immer aus mindestens zwei Elementen. Gemeinsamkeit zwischen Capps und No-Capps - Mann und Frau - Hell und Dunkel - Jung und Alt Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Register Nr. 15.2.1- St. 648 Bezirksregierung Düsseldorf) mit gemeinnützigen Stiftungszielen. Die Stiftung wurde am 1. August 1996 zur Errichtung eingereicht. Die Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 10. Sept. 1996. Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Abs.1 Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
miniatur|220px|Gemeinsamkeit besteht immer aus mindestens zwei Elementen. Gemeinsamkeit zwischen Capps und No-Capps - Mann und Frau - Hell und Dunkel - Jung und Alt Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Register Nr. 15.2.1- St. 648 Bezirksregierung Düsseldorf) mit gemeinnützigen Stiftungszielen. Die Stiftung wurde am 1. August 1996 zur Errichtung eingereicht. Die Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 10. Sept. 1996. Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Abs.1 Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen.