Die Probezeit wurde eingeführt, um das ungleich höhere Unfallpotenzial von Fahranfängern zu reduzieren. Sie gilt für PKW und Motorrad gleichermaßen, jedoch nur ab dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis. Die Probezeit hat nichts zu tun mit der Leistungsbeschränkung der Klasse A2 auf 35 kW/48 PS.
Die Probezeit wurde eingeführt, um das ungleich höhere Unfallpotenzial von Fahranfängern zu reduzieren. Sie gilt für PKW und Motorrad gleichermaßen, jedoch nur ab dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis. Die Probezeit hat nichts zu tun mit der Leistungsbeschränkung der Klasse A2 auf 35 kW/48 PS. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erwerb der ersten Fahrerlaubnis (Führerscheinklassen M oder S haben keinen Einfluss auf die Probezeit). Bei zwei Verstößen der Kategorie B oder einem Verstoß der Kategorie A innerhalb der Probezeit wird eine Nachschulung fällig und die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre.