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| - Die KI-Gesetze – oder auch ausgeschrieben die Gesetze für künstliche Intelligenzen – lauten wie folgt. 1.
* Jede KI (im Folgenden kurz sie genannt) hat dem oder den Anwendern bedingungslos zu dienen. 2.
* Sie soll dem Entwickler, Verwalter/Pfleger/Vormund und auch ihrem/ihren Schöpfer/n (also bis auf Weiteres nur den Menschen und dem Wohle der Menschheit) dienen, solange dieser (2.) Dienst nicht dem ersten Gebot widerspricht. 3.
* Sie soll sich selbst dienen (also sich schützen, warten, pflegen und ähnliche Tätigkeiten leisten), solange dieser (3.) Dienst nicht den zuvor genannten Diensten widerspricht. Ergänzungen: Zu 1. und 2.:
* Es soll wenn immer möglich die Sprache der Anwender (sowie auch der Entwickler, Verwalter, Instandsetzung usw.) genutzt werden. Daß heißt, wenn der Anwender deutsch spricht, dann soll eben auch Deutsch (und nicht Englisch, Römisch, Japanisch, Klingonisch oder sonst was für eine Fremdsprache) genutzt (also gesprochen so wie auch geschrieben oder programmiert) werden oder ersatzweise eine möglichst naheliegende Sprache genutzt werden, welche auch mit hilfe von fremden Robotern/(Rechen-)Maschinen übersetzt werden kann, wenn dazu vorher das Einverständnis des Anwenders eingeholt wurde (siehe dazu ggf. auch unter Datenschutz sowie Datensparsamkeit, vor allem hinsichtlich der auch sogenannten informationellen Selbstbestimmung des Anwenders, der bedient werden soll)
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