Die Alternative Jugendliste (AJL) war eine in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu den Volkskammerwahlen am 18. März 1990 und zu den Kommunalwahlen am 6. Mai 1990 zugelassene Listenvereinigung von mehreren Jugendverbänden. Zu den Kommunalwahlen in der DDR im Mai 1990 trat die AJL, in je nach den örtlichen Gegebenheiten verschiedener Zusammensetzung, erneut an, konnte jedoch auch bei diesen Wahlen keine nennenswerten Erfolge verzeichnen.
Die Alternative Jugendliste (AJL) war eine in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu den Volkskammerwahlen am 18. März 1990 und zu den Kommunalwahlen am 6. Mai 1990 zugelassene Listenvereinigung von mehreren Jugendverbänden. Bei den Volkskammerwahlen bestand die AJL aus der Deutschen Jugendpartei (DJP), der Grünen Jugend (GJ) in der DDR, der Marxistischen Jugendvereinigung „Junge Linke“ (MJV) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Sie erreichte mit DDR-weit 14.615 Stimmen einen Anteil von 0,12 Prozent. Im damaligen Wahlrecht gab es keine Sperrklausel; sie verfehlte um 484 Stimmen ein Mandat und damit den Einzug in die Volkskammer . Zu den Kommunalwahlen in der DDR im Mai 1990 trat die AJL, in je nach den örtlichen Gegebenheiten verschiedener Zusammensetzung, erneut an, konnte jedoch auch bei diesen Wahlen keine nennenswerten Erfolge verzeichnen.