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  • Landeskirchenmusikwart
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  • Der Landeskirchenmusikwart ist in evangelischen Landeskirchen der Fachberater der Landeskirchenämter oder Konsistorien. In manchen Landeskirchen wird das Amt auch Landeskantor genannt. Ihm obliegt die Fachaufsicht über die Kirchenmusik. Seine Aufgabe ist es, das kirchenmusikalische Leben in der Landeskirche zu beobachten und Anregungen zur Förderung zu geben. Er koordiniert die Zusammenarbeit der Kirchenmusikwarte sowie der Bezirkskantoren und lädt sie zu den regelmäßigen Fachkonferenzen ein. Er berät die Landeskirchenämter in allen kirchenmusikalischen Fragen, insbesondere der Vorbildung, Anstellung, Prüfung und Fortbildung der Kirchenmusiker, der Pflege der Chor- und Blechbläserarbeit, der Förderung des Gemeindegesanges sowie der Gesangbücher. Er schlägt den Landesbischöfen jährlich die
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  • Der Landeskirchenmusikwart ist in evangelischen Landeskirchen der Fachberater der Landeskirchenämter oder Konsistorien. In manchen Landeskirchen wird das Amt auch Landeskantor genannt. Ihm obliegt die Fachaufsicht über die Kirchenmusik. Seine Aufgabe ist es, das kirchenmusikalische Leben in der Landeskirche zu beobachten und Anregungen zur Förderung zu geben. Er koordiniert die Zusammenarbeit der Kirchenmusikwarte sowie der Bezirkskantoren und lädt sie zu den regelmäßigen Fachkonferenzen ein. Er berät die Landeskirchenämter in allen kirchenmusikalischen Fragen, insbesondere der Vorbildung, Anstellung, Prüfung und Fortbildung der Kirchenmusiker, der Pflege der Chor- und Blechbläserarbeit, der Förderung des Gemeindegesanges sowie der Gesangbücher. Er schlägt den Landesbischöfen jährlich die Ernennung von Kirchenmusikdirektoren (KMD) vor und wirkt in der Regel bei der Titelvergabe mit. Die Landeskirchenmusikwarte tragen in der Regel die Amtsbezeichnung Landeskirchenmusikdirektor (LKMD).
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